Familienpolitik

Familien, Kinder und Jugend
Grundschule
Der Staatsbürgerliche Dienst für Jungbürger und Jungbürgerinnen

Der Schutz des ungeborenen Lebens

Moderne Technologien wie Atomtechnik, der hochfrequente Mobilfunk, ferner aber auch Pestizide und Umweltchemikalien haben sich vielfältigst als genverändernd herausgestellt. Diesen Gefährdungen gerade für das heranwachsende menschliche Leben wird in der öffentlichen Diskussion sowie in der Rechtsprechung noch viel zu wenig Beachtung gezollt.

Dies menschliche Leben nun beginnt nicht bei der termingerechten, verfrühten oder verspäteten Geburt, sondern letztlich beim Vorgang der Zeugung und der Befruchtung. Gerade in den ersten Schwangerschaftswochen und Monaten mit dem raschesten Embryonalwachstum und der intensivsten Zellteilungsrate ist die Gefahr genetischer Schädigung am größten; Schäden, die sich in Form von Missbildungen oder organischen Minderleistungen entweder auf das ganze Leben des Individuums auswirken, oder zu einem frühzeitigen Abbruch der Schwangerschaft - sprich zu einem Spontan-Abgang, zu einem Abort führen.

Wir sind daher der Meinung, dass die grundgesetzlich verbrieften Bürgerrechte und die allgemeinen Menschenrechte auch auf den werdenden, noch im embryonalem Wachstum befindlichen Menschen anzuwenden sind und er in besonderem Maße ihres Schutz würdig und bedürftig ist.

Die staatliche Gemeinschaft und die Gesetzgebung sollten sich daher ganz explizit darum bemühen, den Eintritt des Menschen in sein individuelles Leben und in die menschliche Gemeinschaft so lebens- und liebenswert zu machen wie nur irgend möglich. Gerade die intrauterine, embryonale Gesundheit sollte den eigentlichen Maßstab für die Verträglichkeit neuer Technologien bilden.

Ein Umstand, der betroffen macht, da gerade diese „embryonale Gesundheit“ mit ihrer enormen genetischen Verletzlichkeit von der Bewertung schädigender Potenz neuer Technologien, wie etwa des Mobilfunks, geradezu gezielt ausgenommen wird.

So werden tierexperimentelle Beweise für Genschädigung durch Handystrahlen, erhoben etwa an Küken und Mäusen, von staatlicher und industrieller Seite häufig mit dem Argument vom Tisch gewischt, der menschliche Körper habe doch keinerlei Ähnlichkeit mit diesen tierischen Organismen; aufgrund der spezifischen Strahlenabsorptionsrate (SAR) wären derartige bedenklich stimmende Versuche auf das menschliche Leben nicht zu übertragen; wobei doch gerade das embryonale Stadium mit seiner nahezu identischen Konfiguration und Strahlenabsorption mit allen anderen Wirbeltierembryonen in den ersten Schwangerschaftswochen in unverantwortlicher Weise außer acht gelassen wird.

Bundesämter für Strahlenschutz, biologisches Bundesamt, gesundheitsspezifische Bundesämter sind diesbezüglich viel intensiver auf diese Thematik anzusetzen. Die häufig geradezu sprichwörtliche Industrienähe dieser Ämter ist aufzuheben, in dem Sinne, dass diese Bundesämter wieder das menschliche Leben bzw. den Bürger vor den Interessen der Industrie und nicht die industriellen Interessen vor dem Gesundheitsbegehren des Bürgers „schützt“.

Doch nicht nur auf physikalisch-chemischer, materieller Ebene ist das werdende Leben zu schützen. Die moderne Hypnoseforschung hat ergeben, dass intrauterine Umwelteinflüsse, sprich die seelische Verfassung der Mutter und das psycho-familiäre Milieu der Familie einen entscheidenden Einfluss auf die spätere seelische Gesundheit des heranwachsenden Individuums besitzt. Nicht nur eine physikalisch-chemisch-toxikologische, sondern ebenfalls eine

psychische und gesellschaftlich-soziale Prophylaxe hätte hier zu erfolgen.

Deswegen sollte sich der staatliche und gesellschaftliche Schutz in ganz besonderem Maße auf die werdende Mutter erstrecken. Schwangerschaftsabbrüche sollten künftig als das gelten, was sie tatsächlich sind: eine Bankrotterklärung der Gesellschaft in punkto Solidarität gegenüber der werdenden Mutter und dem werdenden Kind sowie ein Verzweiflungsakt von im Stich gelassenen, evtl. sozialer Ächtung verfallenen Frauen.

Jede schwangere Frau, egal, ob sie sich nun im vierzehnten oder jenseits des vierzigsten Lebensjahres befindet, muss sozial und finanziell abgesichert werden.

Da gerade die Männer als Erzeuger häufig zu einem Schwangerschaftsabbruch drängen, sind Heime für werdende Mütter einzurichten, in denen für Unterkunft, Verpflegung und eine finanzielle Grundausstattung der zumeist noch sehr jungen Frauen zu sorgen ist.

Sollte diese Grundversorgung im Rahmen der Familie gegeben sein, müssen von der staatlichen Gemeinschaft nur Teilbereiche bei der finanziellen Unterstützung, der Arbeitsplatzsicherung sowie beim späteren Mutterschaftsschutz etc. erbracht werden.

Jede schwangere Frau, gleich, ob junges Mädchen ohne Berufsausbildung oder reife Frau in gesellschaftlicher Stellung muss durch die staatliche Fürsorge den Respekt erfahren, den eine werdende Mutter und das heranwachsende menschliche Leben als das eigentliche und größte Wunder der Schöpfung verdienen.

Weil bei einer Schwangerschaft nicht nur die Interessen der werdenden Mutter, sondern auch des werdenden Individuums und des noch ungeborenen neuen Menschen und Bürgers zu berücksichtigen sind, muss Schwangerschaftsberatung vor einem evt. Abtreibungsbegehren der schwangeren Frau zur Pflicht werden. Dabei hat sich die Beratung nicht auf ein einmaliges Gespräch, sondern auf mindesten drei ausführliche psychotherapeutische Doppelstunden innerhalb eines Zeitraums von 1-2 Wochen zu erstrecken. In gesonderte therapeutische Beratungsgespräche sind auch der Partner der Frau sowie gegebenenfalls ihre Familie im Sinne einer themenzentrierten Familientherapie zum Schutz des ungeborenen Lebens und der Schaffung der familiären Akzeptanz gegenüber der Schwangerschaft anzubieten und durchzuführen.
 


Familien, Kinder und Jugend

Kinder sind Teil einer Familie. Das natürliche und lebensnotwendige Milieu des Kindes ist die Familie. Politische Gestaltung zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen ohne vorherige Berücksichtigung der familiären Bedürfnisse und der Interessen ist bereits im Ansatz verfehlt!

Kinder leiden heute mehr den je an einem Mangel an Kontakt und der „Abwesenheit der Familie“.

Die hohen Lebenshaltungskosten haben es mit sich gebracht, dass heute zumeist beide Elternteile der beruflichen Erwerbstätigkeit nachzugehen haben, um für eine kleine Familie das zu verdienen, was früher vergleichsweise der Mann für eine große Familie alleine bekam. Die Frau, die heute als Mutter „den Herd hütet“ und den Kindern als wichtigste Bezugsperson tagsüber ständig zur Verfügung steht, ist zu einer Rarität geworden. Das moderne Kind ist heute vielfach ein zivilisationsumhülltes „Schlüsselkind“, welches bestenfalls einem Hort oder einer Tagesstädte, doch ansonsten der Einsamkeit ausgesetzt ist, zugedeckt nur durch Fernsehkonsum und nicht selten durch Rauschgifte und Alkohol.

Dank der Medien wachsen die Kinder immer mehr in einer Scheinwelt auf, welche eigenes Handeln als immer weniger notwendig erscheinen lässt , weil die Film- und Bildschirmhelden alle Lebensprobleme doch eh viel besser und viel toller lösen, als man das selber je zustande bringen könnte.

Aufgrund des Vakuums in familiärer Kommunikation sowie der Reizüberflutung durch die Medien sinkt insbesondere in den Grundschulen das geistige Niveau. Nach Insider-Aussagen müssen die schulischen Anforderungen der Elementarschulen dauernd nach unten korrigiert werden. So etwa haben 10% aller Kinder schwere Sprachstörungen, die familiäre Kommunikation ist bereits so ausgedünnt, dass sie kaum noch richtig sprechen können.

Der mangelnde Kontakt mit den Eltern sowie die fehlende Nestwärme wecken zudem Aggressionen, die in erschreckendem Ausmaß in zunehmender Gewaltbereitschaft der Kinder und Jugendlichen mündet.

Wir haben es also mit dem noch nicht dagewesenen Phänomen zu tun, dass Kindern und Jugendlichen einerseits keine Grenze gesetzt wird und sie sich häufig materiell in verwöhnenden Zuständen befinden: Dass dieselben Jugendlichen aber zwischenmenschlich völlig verarmt und ausgehungert sind, und die Tendenz zu Verwahrlosung, Drogen- und Alkoholkonsum sowie erhebliche Aggressionsbereitschaft aufweisen.

Diesem „Kältetod der Kinder“, bedingt durch den „Kältetod der Familien“ müsste dringend Einhalt geboten werden. Tagesheime und Tagesschulen haben so lange vordringliche Notwendigkeit, bis wirtschaftliche Möglichkeiten - auch durch Teilzeitarbeit, Gleitzeit, Arbeitszeitverkürzung - sowie verstärkte Einsicht zu einer erneuten Familienstruktur führen, welche den Kindern und Jugendlichen die Nestwärme und Geborgenheit gibt, die sie für ihre Selbstfindung so dringend brauchen.



Grundschule

Vor allem Hauptschullehrer klagen, dass das geistige Leistungsvermögen unserer Kinder und Jugendlichen in den Grundschulen ständig absinke. Und dies nicht nur in Fächern wie Mathematik, Physik oder Chemie, sondern auch in Orthographie und in Sprachen. Die Kinder werden zunehmend unfähig, sich zu konzentrieren. Als Ursachen werden die Reizüberflutung des Großstadtlebens, jedoch insbesondere die Medien genannt.

Da nun gerade Kinder und Jugendliche am dringendsten unseres Schutzes bedürfen, muss dieser Umstand außerordentlich ernst genommen werden. Die Vielzahl der Medien, dass süchtige Surfen zwischen dreißig und zukünftig 120 digital angebotenen Fernsehkanälen muss vom zahlenmäßigen Angebot überprüft und reduziert werden. Anderweitig besteht der Sachverhalt, dass mit staatlicher Billigung dem Jugendlichen ein Rauschmittel angeboten wird, dem er reifemäßig nicht gewachsen ist.

Insbesondere muss den Kindern und Jugendlichen jedoch eine neue Form des geistigen Fokussierens und der Konzentrationsförderung sowie der allgemeinen Kreativitätssteigerung an die Hand gegeben werden. Als solches haben sich Entspannungstechniken, das sog. „Alpha-Training“, auch „Tiefenentspannung“ oder“ Selbstheilungsmeditation“ genannt, außerordentlich bewährt.

Mit diesen Entspannungsmethoden wird der Schüler in die Lage gesetzt, überschüssige Stressbelastung abzubauen, seelisch verletzende Eindrücke etwa durch Gewaltszenen in Filmen und Videos zu verarbeiten, das vegetative und seelische Gleichgewicht wieder herzustellen und erneut seine persönliche Mitte zu finden. Aus wissenschaftlichen Forschungen ist bekannt, dass die Entspannungsphasen des Alpha-Zustandes in der EEG-Schreibung als besonderer Ruhezustand sowie in den Traumphasen zu beobachten sind. Wie nichts anderes können sie die verschüttete Intelligenz und Kreativität wieder freilegen und Jugendliche sowie Erwachsene auch im Sinne des Aggressionsabbaus seelisch auszubalancieren.

Derartige Entspannungsverfahren wären zudem geeignet, auch innerhalb von Schulklassen mit hohem Anteil von Ausländerkindern eine neue gemeinsame Solidarität entstehen zu lassen.

Auch in der Hauptschule sollten neue Wege schulischer Bildung eingeschlagen werden. Als Vorbilder könnten dabei die Steiner- und die Montessorischulen dienen, bei denen in der Grundstufe weniger der Leistungsnachweis als vielmehr emotionale und kreative Qualitäten gefördert werden. Als zehntes Schuljahr schlagen wir als Übergang zur Lehre oder schulischen Weiterbildung eine orientierendes Berufschuljahr vor, indem die Schüler die verschiedenen Möglichkeiten handwerklicher und sonstiger dem Grundschüler freistehenden Berufe theoretisch und praktisch kennen lernen können.

Ein Berufsorientierungsjahr soll bei Bedarf auch Gymnasialschülern mit mittlerer Reife oder auch Abiturienten wahlweise angeboten werden.

Wir sind der Meinung, dass das Hauptaugenmerk der Nation nicht das Bruttosozialprodukt, sondern die Jugend darstellen sollte. Besondere Zuwendung sollte dabei Jugendlichen aus zerrüttenden Familienverhältnissen, sog. „Broken- home- Kindern“ sowie auch jugendlichen Straffälligen entgegengebracht werden.

Verstärkte sozialtherapeutische und sozialpädagogische Betreuung sind nicht nur die einzige menschenwürdige Antwort auf jugendliche Straffälligkeit, sondern zugleich um ein vielfaches billiger als spätere ausgereifte Erwachsenenkriminalität, polizeiliche Strafverfolgung, die Gerichtsverfahren sowie die darauffolgende Inhaftierung mit dem endgültigen Verlust eines wertvollen Gesellschaftsmitgliedes an die kriminelle Szene.



Der Staatsbürgerliche Dienst für Jungbürger und Jungbürgerinnen

Der Wehrdienst soll im Rahmen eines 1 ½ jährlichen staatsbürgerlichen Dienstes stattfinden, wobei jeder junge Bürger und jede junge Bürgerin in der Bundeswehr, im einzurichtenden ökologischen Dienst bzw. im noch zu schaffenden Sozialdienst gleichermaßen einen jeweils zwölfmonatigen Dienst wählen kann. Frauen steht dabei das Sanitäts- Corps der Bundeswehr offen.

Die Möglichkeit der Wehrdienstverweigerung aus Gewissengründen bleibt unangetastet. Sie ist ein wichtiger Teil unserer staatsbürgerlichen Kultur.

Freilich wäre es mehr als bedauerlich, wenn die Streitkräfte mehr und mehr den „Rambos“ und den „Machos“ verfallen, weil sich die pazifistisch und demokratisch gesinnten jungen Menschen aus ihr Fernhalten.

Die Bundeswehr darf nicht radikalen rechten Kräften überlassen bleiben. Deswegen sind kritische junge Leute wichtig für unsere Armee.

Da es unseres Erachtens unabdingbar ist, dass jeder junge Bürger und jede junge Bürgerin in allen 3 Kernbereichen über einschlägige praktische Basiserfahrung verfügt, haben junge Soldaten vor oder nach ihrer militärischen Ausbildung jeweils noch ¼ Jahr im sozialen und ökologischen Bereich tätig zu sein; während die jeweils 1jährigen „Sozialdienstler“ und die „Ökologiedienstler“ jeweils ein ¼ Jahr militärische Grundkenntnisse erwerben, und das andere Vierteljahr im noch offenen sozialen bzw. ökologischen Sektor ableisten.

Im Gegenzug dazu möchten wir dem jungen Bürger und der jungen Bürgerin eine staatliche Ausbildungsgarantie bzw. Förderung in einem eingeschlagenen Berufssektor verbindlich zusichern. Sei dies nun in staatlich geförderten Handwerksbetrieben, in der Industrie oder an einer deutschen oder europäischen Universität, die nach wie vor für die Studierenden studiengeldfrei sein sollte.

Auf diese Weise könnte es zu einem

"staatsbürgerlichen Generationenvertrag"

kommen, dergestalt, dass die von Arbeits- und Erwerbslosigkeit bedrohten Jung-Bürger vom Staat sonst kostenträchtige Dienstleistungen wie Militärdienst, Sozialdienst und ökologischen Dienst übernehmen, wobei neben der gewährten Unterkunft und Verpflegung ein Taschengeld als Wehr- und Zivildienst-Soldes auszuzahlen ist.

Im Gegenzug dazu verpflichtet sich die staatliche Gemeinschaft, den jungen Staatsbürgern und -bürgerinnen einen Ausbildungsplatz zu schaffen bzw. bereitzustellen oder zu erhalten, der möglichst ihren Wünschen sowie ihrem Neigungs- und Leistungsprofil entspricht.